Blog

Prämienerhöhung 2027: Was Sie jetzt tun können

miavita team
04.11.2026
Prämienerhöhung 2027: Krankenkasse vergleichen und bis 30. November wechseln
Kurz beantwortet: Die mittlere Krankenkassenprämie steigt 2027 um 5,0 Prozent auf CHF 412 pro Monat. Je nach Kanton liegt der Anstieg zwischen 3,0 und 6,6 Prozent. Sie müssen die Erhöhung nicht hinnehmen: Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich, nur der Preis ist anders. Je nach Kanton liegen die Partnerkassen für dieselbe Person CHF 577 bis CHF 1’800 pro Jahr auseinander. Bis am 30. November 2026 können Sie die Kasse wechseln, das Modell ändern oder die Franchise anpassen. Mit miavita erledigen Sie Vergleich, Antrag, Unterschrift und Kündigung online.

Zu viel bezahlt? In 2 Minuten wissen Sie es.

Gleiche Leistungen, anderer Preis: Sehen Sie, was die Top-Krankenkassen der Schweiz 2027 für Ihren Haushalt verlangen. Ohne Konto, ohne Papier.

Jetzt Prämien 2027 vergleichen

Wie stark steigen die Prämien 2027?

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Prämien 2027 am 29. September 2026 bekannt gegeben. Die mittlere Prämie ist ein Durchschnitt über alle Kassen, Franchisen und Modelle. Sie zeigt die Richtung, nicht Ihre persönliche Prämie.

PersonengruppeMittlere Prämie 2027 pro MonatVeränderung gegenüber 2026
Alle AltersklassenCHF 412.00plus CHF 19.70 (5,0 Prozent)
Erwachsene (ab 26)CHF 487.60plus CHF 22.80 (4,9 Prozent)
Junge Erwachsene (19 bis 25)CHF 338.80plus CHF 15.40 (4,8 Prozent)
Kinder (bis 18)CHF 128.10plus CHF 5.70 (4,6 Prozent)

Ihre eigene Prämie 2027 steht im Brief Ihrer Kasse. Die Kassen mussten ihn bis am 31. Oktober 2026 verschicken. Vergleichen Sie diesen Betrag, nicht den Durchschnitt.

Prämien 2027 nach Kanton: Wo es am stärksten steigt

Die Erhöhung fällt je nach Kanton unterschiedlich aus. Den tiefsten Anstieg hat Glarus mit 3,0 Prozent, den höchsten der Jura mit 6,6 Prozent. Die tiefste mittlere Prämie zahlt Zug mit CHF 276.20, die höchste das Tessin mit CHF 519.90 pro Monat.

KantonMittlere Prämie 2027, alle AltersklassenVeränderungErwachsene (ab 26) 2027
ZürichCHF 404.40plus 5,8 ProzentCHF 477.00
BernCHF 420.20plus 5,4 ProzentCHF 494.40
WaadtCHF 454.50plus 3,5 ProzentCHF 543.50
AargauCHF 390.50plus 5,6 ProzentCHF 464.70
St. GallenCHF 358.40plus 5,0 ProzentCHF 427.40
GenfCHF 508.60plus 4,4 ProzentCHF 610.60
LuzernCHF 354.30plus 4,4 ProzentCHF 422.20
TessinCHF 519.90plus 3,7 ProzentCHF 603.60
Basel-StadtCHF 491.30plus 4,5 ProzentCHF 570.60
JuraCHF 462.30plus 6,6 ProzentCHF 551.00
GlarusCHF 365.00plus 3,0 ProzentCHF 426.50
ZugCHF 276.20plus 4,4 ProzentCHF 324.90

Quelle: BAG, kantonale monatliche mittlere Prämien 2026/2027, September 2026, gerundet. Jeder Kantonsname führt zur Kantonsseite 2027 mit allen Prämienregionen und der Spanne der Partnerkassen.

Warum steigen die Prämien?

Die Prämien müssen die erwarteten Kosten jeder Kasse in jedem Kanton decken. Laut BAG sind die Kosten der Grundversicherung 2025 um 5,3 Prozent gestiegen. Für 2026 schätzt das BAG den Anstieg auf 4,7 Prozent, für 2027 auf 5,0 Prozent.

Die Gründe nennt das BAG klar: mehr Behandlungen, medizinisch-technischer Fortschritt und die alternde Bevölkerung. Seit 2024 wirken zudem höhere kantonale Tarife im ambulanten und stationären Bereich. Der neue Ambulanttarif TARDOC verzögert Abrechnungen, was die Kostenschätzung für 2026 erschwert.

Für Sie heisst das: Wie viel Sie davon tragen, entscheiden Sie mit Kasse, Modell und Franchise selbst.

Hebel 1: Kasse wechseln bis 30. November 2026

In der Grundversicherung zahlen alle Kassen dieselben Behandlungen. Sie verlieren beim Wechsel keine Leistung, Sie zahlen nur einen anderen Preis. Jede Kasse muss Sie aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.

Die Tabelle zeigt Erwachsene im Standardmodell mit Franchise CHF 2’500, mit Unfalldeckung, Hauptprämienregion des Kantons. Die Spalte «Unterschied» zeigt, was Sie pro Jahr zu viel bezahlen. Das gilt, wenn Sie bei der Partnerkasse mit der höchsten Prämie sind.

KantonPartnerkassen 2027, Standardmodell, pro MonatUnterschied pro Jahr
Zürich (Region 1)CHF 516 bis CHF 606CHF 1’081
Bern (Region 1)CHF 525 bis CHF 596.50CHF 853
Waadt (Region 1)CHF 550 bis CHF 620CHF 840
AargauCHF 442 bis CHF 516CHF 892
St. Gallen (Region 1)CHF 434 bis CHF 557CHF 1’482

Über alle 26 Kantone reicht die Spanne von CHF 577 (Zug) bis CHF 1’800 (Neuenburg) pro Jahr. Quelle: amtliche Prämiendaten 2027 des BAG, eigene Auswertung der zehn Partnerkassen. Wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie im Ratgeber zum Wechsel der Krankenkasse.

Hebel 2: Modell ändern

Mit einem Versicherungsmodell melden Sie sich bei gesundheitlichen Fragen zuerst bei einer festen Anlaufstelle. Dafür senkt die Kasse die Prämie. Ab 2027 unterscheidet der amtliche Prämienrechner vier Kategorien. PRAXIS steht für eine Arztpraxis oder ein Ärztezentrum (früher Hausarzt und HMO). TEL_DIG steht für Telefon oder App, PHARM für die Partnerapotheke. FLEX lässt Ihnen die Wahl zwischen mehreren Anlaufstellen.

Der Rabatt eines Modells darf höchstens 50 Prozent gegenüber dem ordentlichen Modell betragen. Ein Beispiel aus dem Kanton Zürich, Prämienregion 1, für Erwachsene mit Franchise CHF 2’500. Das Standardmodell der Partnerkasse mit der tiefsten Prämie kostet CHF 516 pro Monat. Das Telefon- oder App-Modell derselben Kasse kostet CHF 412.50. Das sind CHF 1’236 weniger pro Jahr, ohne Kassenwechsel.

Wer bereits ein Modell hat, wechselt es auf den 1. Januar 2027. Wer kein Modell hat, kann jederzeit eines wählen. Prüfen Sie vorher, ob Ihre Praxis dazugehört und welche Ausnahmen gelten. Die Details stehen im Ratgeber zu den Grundversicherungsmodellen.

Hebel 3: Franchise anpassen

Die Franchise ist der feste Jahresbetrag, den Sie zuerst selbst an Behandlungskosten bezahlen. Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und CHF 2’500, Kinder zwischen CHF 0 und CHF 600. Danach zahlen Sie einen Selbstbehalt von 10 Prozent, höchstens CHF 700 pro Jahr (Kinder CHF 350).

Der Prämienrabatt für eine höhere Franchise ist gesetzlich begrenzt. Er darf höchstens 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos betragen. Bei Franchise CHF 2’500 statt CHF 300 sind das höchstens CHF 1’540 pro Jahr. Viele Kassen gewähren weniger; den tatsächlichen Rabatt zeigt der Vergleich.

Eine tiefere Franchise melden Sie Ihrer Kasse schriftlich bis am 30. November 2026. Eine höhere Franchise gilt jeweils ab Beginn eines Kalenderjahres. Wählen Sie nur eine Franchise, die Sie in einem Jahr mit unerwarteten Kosten tragen können.

Hebel 4: Prämienverbilligung im Kanton prüfen

Die Kantone verbilligen die Prämien für Personen mit wenig Geld. Jeder Kanton bestimmt selbst, wer Anspruch hat, wie hoch die Verbilligung ist und wie der Ablauf funktioniert. Für Kinder aus Familien mit tiefem Einkommen müssen die Kantone die Prämie um mindestens 80 Prozent senken. Für junge Erwachsene in Ausbildung gilt eine Senkung um mindestens 50 Prozent.

Sie müssen sich beim Kanton melden; die Adressen der kantonalen Stellen stehen bei Priminfo. Die Grundversicherung ist für jede Person obligatorisch; jedes Familienmitglied ist einzeln versichert. Prüfen Sie deshalb den Anspruch für den ganzen Haushalt.

Was die Kündigung braucht

Für den Wechsel auf den 1. Januar 2027 muss Ihre Kündigung bis am 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Die Prämienerhöhung gibt kein zusätzliches Kündigungsrecht; es gilt die ordentliche Frist. 2026 fällt der 30. November auf einen Montag.

Senden Sie die Kündigung eingeschrieben oder per A-Post Plus, am besten bis Mitte November 2026. Kündigen Sie ausdrücklich nur die Grundversicherung, wenn Sie Zusatzversicherungen behalten wollen. Die neue Kasse teilt der bisherigen mit, dass Sie bei ihr versichert sind. Wer gemahnte Prämien nicht bezahlt hat, kann nicht wechseln.

Musterbriefe stellt Priminfo bereit. Eine Vorlage und alle Fristen finden Sie im Ratgeber zur Kündigung der Krankenkasse. Wenn Sie über miavita wechseln, bereiten wir das Schreiben vor und leiten es weiter.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Ihre Grundversicherung läuft 2027 bei derselben Kasse weiter, zur neuen, höheren Prämie. Eine verspätete Kündigung wirkt erst auf den nächstmöglichen Termin. Das ist in der Regel der 31. Dezember 2027.

Wer die ordentliche Franchise und freie Arztwahl hat, kann zusätzlich auf den 30. Juni 2027 kündigen. Die Kündigung muss dann bis am 31. März 2027 eintreffen. Mit Wahlfranchise oder Modell gilt nur der Jahreswechsel.

Rechenbeispiel: Eine erwachsene Person in der Prämienregion 1 des Kantons Zürich ist bei der Partnerkasse mit der höchsten Prämie. Mit Franchise CHF 2’500 zahlt sie 2027 CHF 1’081 mehr als bei der Partnerkasse mit der tiefsten Prämie. Bleibt sie, zahlt sie diesen Betrag für dieselben Leistungen.

So geht es mit miavita: online, komplett, ohne Papierkram

  1. Vergleichen ohne Konto. Wohnort, Geburtsdatum, Franchise und Modell eingeben; Sie sehen die Prämien 2027 für Ihren Haushalt nebeneinander. Grundlage sind die offiziellen Prämiendaten des Bundes. Online abschliessen können Sie bei CSS, Concordia, Groupe Mutuel, KPT, ÖKK, Sanitas, SWICA, Sympany, Visana und vivacare.
  2. Angebot wählen und online beantragen. Antrag ausfüllen, digital unterschreiben, Ausweis oder bisherige Police hochladen. Wir reichen den Antrag bei der Kasse ein und melden uns, falls etwas fehlt.
  3. Kündigung erledigen wir. Das Kündigungsschreiben an Ihre bisherige Kasse ist Teil Ihrer Unterschrift; wir leiten es weiter. Geht Ihr Auftrag bis am 28. November 2026 bei uns ein, ist die Frist vom 30. November gesichert.
  4. Status verfolgen, fertig. Sie erhalten die Dokumente per E-Mail und sehen jeden Schritt bis zur Bestätigung der neuen Kasse. Ab 1. Januar 2027 sind Sie ohne Lücke neu versichert.

Beratung gibt es, wenn Sie sie wollen, per Termin oder Telefon. Für Sie kostet der Wechsel nichts; miavita erhält eine Vergütung von den Versicherern. miavita GmbH ist ein bei der FINMA registrierter, ungebundener Versicherungsvermittler in der Schweiz. Details zu Vertretung und Vergütung finden Sie in den Informationen gemäss Art. 45 VAG.

Zu viel bezahlt? In 2 Minuten wissen Sie es.

Gleiche Leistungen, anderer Preis: Sehen Sie, was die Top-Krankenkassen der Schweiz 2027 für Ihren Haushalt verlangen. Ohne Konto, ohne Papier.

Jetzt Prämien 2027 vergleichen

Lieber jemand, der das für Sie erledigt?

Unsere Beraterinnen und Berater rufen zur Wunschzeit an, prüfen Ihre Policen und übernehmen den Papierkram. Kostenlos, unverbindlich, unabhängig.

Beratung anfragen

Checkliste

  1. Prämienmitteilung 2027 gelesen und neue Monatsprämie notiert.
  2. Prämien 2027 für Wohnort, Alter, Franchise und Modell verglichen.
  3. Modell geprüft: erste Anlaufstelle, Ausnahmen, eigene Praxis dabei.
  4. Franchise entschieden; Behandlungskosten der letzten zwei Jahre angeschaut.
  5. Anspruch auf Prämienverbilligung beim Kanton geprüft.
  6. Antrag bei der neuen Kasse eingereicht, Beginn 1. Januar 2027.
  7. Kündigung der Grundversicherung: Eingang bis 30. November 2026 gesichert.
  8. Zusatzversicherungen separat geprüft, nichts voreilig gekündigt.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 4. November 2026.

  1. BAG, Medienmitteilung vom 29. September 2026: mittlere Prämie 2027 CHF 412, plus 5,0 Prozent; Werte je Altersgruppe; Gründe der Kostenentwicklung; Wechsel bis Ende November. https://www.bag.admin.ch/de/newnsb/BfuGvedj0OOX
  2. BAG, Kantonale monatliche mittlere Prämien über alle Altersklassen 2026/2027 (September 2026). https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2026/09/29/b8752eb8-9587-4fc9-b347-8b705f3ecc73.pdf
  3. BAG, Kantonale monatliche mittlere Prämien 2026/2027 nach Altersgruppe (September 2026). https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2026/09/29/f21880a8-516b-414a-8044-15f6e1c84c18.pdf
  4. Priminfo (BAG), Wechsel der Krankenkasse: Eingang bis 30. November, Empfehlung Einschreiben bis 15. November, Prämienmitteilung bis 31. Oktober, Aufnahmepflicht, offene Forderungen. https://www.priminfo.admin.ch/de/zahlen-und-fakten/wechsel
  5. Priminfo (BAG), FAQ: Eingang statt Poststempel, keine Sonderkündigung bei Prämienerhöhung per 1. Januar, Wirkung verspäteter Kündigung, Kündigung per 30. Juni. https://www.priminfo.admin.ch/de/faq
  6. Priminfo (BAG), Prämienverbilligung: Zuständigkeit der Kantone, mindestens 80 Prozent für Kinder, 50 Prozent für junge Erwachsene in Ausbildung. https://www.priminfo.admin.ch/de/versicherungen/verbilligung
  7. Priminfo (BAG), Musterbriefe. https://www.priminfo.admin.ch/de/downloads/musterbriefe
  8. BAG, Prämien und Kostenbeteiligung: Franchise, Selbstbehalt, Fristen Franchisewechsel, Höchstrabatt Modelle 50 Prozent. https://www.bag.admin.ch/de/krankenversicherung-praemien-und-kostenbeteiligung
  9. BAG, Wahlfranchisen: Höchstrabatt 70 Prozent des zusätzlichen Risikos. https://www.bag.admin.ch/de/krankenversicherung-wahlfranchisen
  10. BAG, Versicherungsmodelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer: Kategorien PRAXIS, TEL_DIG, PHARM, FLEX ab 2027. https://www.bag.admin.ch/de/krankenversicherung-versicherungsmodelle-mit-eingeschraenkter-wahl-der-leistungserbringer
  11. BAG, Versicherungspflicht: jede Person einzeln versichert. https://www.bag.admin.ch/de/krankenversicherung-versicherungspflicht-fuer-in-der-schweiz-wohnhafte-versicherte
  12. BAG, amtliche Prämiendaten 2027 (Prämien_CH.csv), eigene Auswertung für Erwachsene, Standardmodell, Franchise CHF 2’500, mit Unfall, Hauptregion je Kanton, zehn Partnerkassen. https://opendata.bagnet.ch/
  13. miavita GmbH, Informationen gemäss Art. 45 VAG. https://www.miavita.ch/de-ch/art-45

Kurz erklärt (FAQ)

Um wie viel steigen die Krankenkassenprämien 2027?
Die mittlere Prämie steigt laut BAG um 5,0 Prozent auf CHF 412 pro Monat. Für Erwachsene sind es CHF 487.60, für junge Erwachsene CHF 338.80, für Kinder CHF 128.10. Je nach Kanton liegt der Anstieg zwischen 3,0 und 6,6 Prozent.
Kann ich wegen der Prämienerhöhung sofort kündigen?
Nein, es gibt kein zusätzliches Kündigungsrecht. Es gilt die ordentliche Frist: Die Kündigung muss bis am 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen. Der Wechsel gilt ab 1. Januar 2027.
Verliere ich Leistungen, wenn ich die Kasse wechsle?
Nein. In der Grundversicherung zahlen alle Kassen dieselben Behandlungen. Jede Kasse muss Sie ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Nur Zusatzversicherungen sind von Kasse zu Kasse verschieden.
Lohnt sich ein Modellwechsel ohne Kassenwechsel?
Oft ja. Der Rabatt eines Modells darf bis zu 50 Prozent gegenüber dem ordentlichen Modell betragen. Rechenbeispiel Zürich, Region 1, 2027, Erwachsene mit Franchise CHF 2’500: Das Telefon- oder App-Modell derselben Partnerkasse kostet bis CHF 1’236 pro Jahr weniger als das Standardmodell. Ein bestehendes Modell wechseln Sie auf den 1. Januar 2027.
Wie beantrage ich die Prämienverbilligung?
Beim Kanton, in dem Sie wohnen. Jeder Kanton bestimmt Anspruch, Höhe und Ablauf selbst. Die Adressen der kantonalen Stellen finden Sie bei Priminfo.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Ihre Versicherung läuft zur neuen Prämie bei derselben Kasse weiter. Die Kündigung wirkt erst auf den nächsten Termin, in der Regel den 31. Dezember 2027. Mit ordentlicher Franchise und freier Arztwahl ist auch der 30. Juni 2027 möglich (Eingang bis 31. März 2027).