
Kurz beantwortet: Die mittlere Krankenkassenprämie steigt 2027 um 5,0 Prozent auf CHF 412 pro Monat. Je nach Kanton liegt der Anstieg zwischen 3,0 und 6,6 Prozent. Sie müssen die Erhöhung nicht hinnehmen: Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich, nur der Preis ist anders. Je nach Kanton liegen die Partnerkassen für dieselbe Person CHF 577 bis CHF 1’800 pro Jahr auseinander. Bis am 30. November 2026 können Sie die Kasse wechseln, das Modell ändern oder die Franchise anpassen. Mit miavita erledigen Sie Vergleich, Antrag, Unterschrift und Kündigung online.
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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Prämien 2027 am 29. September 2026 bekannt gegeben. Die mittlere Prämie ist ein Durchschnitt über alle Kassen, Franchisen und Modelle. Sie zeigt die Richtung, nicht Ihre persönliche Prämie.
| Personengruppe | Mittlere Prämie 2027 pro Monat | Veränderung gegenüber 2026 |
|---|---|---|
| Alle Altersklassen | CHF 412.00 | plus CHF 19.70 (5,0 Prozent) |
| Erwachsene (ab 26) | CHF 487.60 | plus CHF 22.80 (4,9 Prozent) |
| Junge Erwachsene (19 bis 25) | CHF 338.80 | plus CHF 15.40 (4,8 Prozent) |
| Kinder (bis 18) | CHF 128.10 | plus CHF 5.70 (4,6 Prozent) |
Ihre eigene Prämie 2027 steht im Brief Ihrer Kasse. Die Kassen mussten ihn bis am 31. Oktober 2026 verschicken. Vergleichen Sie diesen Betrag, nicht den Durchschnitt.
Die Erhöhung fällt je nach Kanton unterschiedlich aus. Den tiefsten Anstieg hat Glarus mit 3,0 Prozent, den höchsten der Jura mit 6,6 Prozent. Die tiefste mittlere Prämie zahlt Zug mit CHF 276.20, die höchste das Tessin mit CHF 519.90 pro Monat.
| Kanton | Mittlere Prämie 2027, alle Altersklassen | Veränderung | Erwachsene (ab 26) 2027 |
|---|---|---|---|
| Zürich | CHF 404.40 | plus 5,8 Prozent | CHF 477.00 |
| Bern | CHF 420.20 | plus 5,4 Prozent | CHF 494.40 |
| Waadt | CHF 454.50 | plus 3,5 Prozent | CHF 543.50 |
| Aargau | CHF 390.50 | plus 5,6 Prozent | CHF 464.70 |
| St. Gallen | CHF 358.40 | plus 5,0 Prozent | CHF 427.40 |
| Genf | CHF 508.60 | plus 4,4 Prozent | CHF 610.60 |
| Luzern | CHF 354.30 | plus 4,4 Prozent | CHF 422.20 |
| Tessin | CHF 519.90 | plus 3,7 Prozent | CHF 603.60 |
| Basel-Stadt | CHF 491.30 | plus 4,5 Prozent | CHF 570.60 |
| Jura | CHF 462.30 | plus 6,6 Prozent | CHF 551.00 |
| Glarus | CHF 365.00 | plus 3,0 Prozent | CHF 426.50 |
| Zug | CHF 276.20 | plus 4,4 Prozent | CHF 324.90 |
Quelle: BAG, kantonale monatliche mittlere Prämien 2026/2027, September 2026, gerundet. Jeder Kantonsname führt zur Kantonsseite 2027 mit allen Prämienregionen und der Spanne der Partnerkassen.
Die Prämien müssen die erwarteten Kosten jeder Kasse in jedem Kanton decken. Laut BAG sind die Kosten der Grundversicherung 2025 um 5,3 Prozent gestiegen. Für 2026 schätzt das BAG den Anstieg auf 4,7 Prozent, für 2027 auf 5,0 Prozent.
Die Gründe nennt das BAG klar: mehr Behandlungen, medizinisch-technischer Fortschritt und die alternde Bevölkerung. Seit 2024 wirken zudem höhere kantonale Tarife im ambulanten und stationären Bereich. Der neue Ambulanttarif TARDOC verzögert Abrechnungen, was die Kostenschätzung für 2026 erschwert.
Für Sie heisst das: Wie viel Sie davon tragen, entscheiden Sie mit Kasse, Modell und Franchise selbst.
In der Grundversicherung zahlen alle Kassen dieselben Behandlungen. Sie verlieren beim Wechsel keine Leistung, Sie zahlen nur einen anderen Preis. Jede Kasse muss Sie aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.
Die Tabelle zeigt Erwachsene im Standardmodell mit Franchise CHF 2’500, mit Unfalldeckung, Hauptprämienregion des Kantons. Die Spalte «Unterschied» zeigt, was Sie pro Jahr zu viel bezahlen. Das gilt, wenn Sie bei der Partnerkasse mit der höchsten Prämie sind.
| Kanton | Partnerkassen 2027, Standardmodell, pro Monat | Unterschied pro Jahr |
|---|---|---|
| Zürich (Region 1) | CHF 516 bis CHF 606 | CHF 1’081 |
| Bern (Region 1) | CHF 525 bis CHF 596.50 | CHF 853 |
| Waadt (Region 1) | CHF 550 bis CHF 620 | CHF 840 |
| Aargau | CHF 442 bis CHF 516 | CHF 892 |
| St. Gallen (Region 1) | CHF 434 bis CHF 557 | CHF 1’482 |
Über alle 26 Kantone reicht die Spanne von CHF 577 (Zug) bis CHF 1’800 (Neuenburg) pro Jahr. Quelle: amtliche Prämiendaten 2027 des BAG, eigene Auswertung der zehn Partnerkassen. Wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie im Ratgeber zum Wechsel der Krankenkasse.
Mit einem Versicherungsmodell melden Sie sich bei gesundheitlichen Fragen zuerst bei einer festen Anlaufstelle. Dafür senkt die Kasse die Prämie. Ab 2027 unterscheidet der amtliche Prämienrechner vier Kategorien. PRAXIS steht für eine Arztpraxis oder ein Ärztezentrum (früher Hausarzt und HMO). TEL_DIG steht für Telefon oder App, PHARM für die Partnerapotheke. FLEX lässt Ihnen die Wahl zwischen mehreren Anlaufstellen.
Der Rabatt eines Modells darf höchstens 50 Prozent gegenüber dem ordentlichen Modell betragen. Ein Beispiel aus dem Kanton Zürich, Prämienregion 1, für Erwachsene mit Franchise CHF 2’500. Das Standardmodell der Partnerkasse mit der tiefsten Prämie kostet CHF 516 pro Monat. Das Telefon- oder App-Modell derselben Kasse kostet CHF 412.50. Das sind CHF 1’236 weniger pro Jahr, ohne Kassenwechsel.
Wer bereits ein Modell hat, wechselt es auf den 1. Januar 2027. Wer kein Modell hat, kann jederzeit eines wählen. Prüfen Sie vorher, ob Ihre Praxis dazugehört und welche Ausnahmen gelten. Die Details stehen im Ratgeber zu den Grundversicherungsmodellen.
Die Franchise ist der feste Jahresbetrag, den Sie zuerst selbst an Behandlungskosten bezahlen. Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und CHF 2’500, Kinder zwischen CHF 0 und CHF 600. Danach zahlen Sie einen Selbstbehalt von 10 Prozent, höchstens CHF 700 pro Jahr (Kinder CHF 350).
Der Prämienrabatt für eine höhere Franchise ist gesetzlich begrenzt. Er darf höchstens 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos betragen. Bei Franchise CHF 2’500 statt CHF 300 sind das höchstens CHF 1’540 pro Jahr. Viele Kassen gewähren weniger; den tatsächlichen Rabatt zeigt der Vergleich.
Eine tiefere Franchise melden Sie Ihrer Kasse schriftlich bis am 30. November 2026. Eine höhere Franchise gilt jeweils ab Beginn eines Kalenderjahres. Wählen Sie nur eine Franchise, die Sie in einem Jahr mit unerwarteten Kosten tragen können.
Die Kantone verbilligen die Prämien für Personen mit wenig Geld. Jeder Kanton bestimmt selbst, wer Anspruch hat, wie hoch die Verbilligung ist und wie der Ablauf funktioniert. Für Kinder aus Familien mit tiefem Einkommen müssen die Kantone die Prämie um mindestens 80 Prozent senken. Für junge Erwachsene in Ausbildung gilt eine Senkung um mindestens 50 Prozent.
Sie müssen sich beim Kanton melden; die Adressen der kantonalen Stellen stehen bei Priminfo. Die Grundversicherung ist für jede Person obligatorisch; jedes Familienmitglied ist einzeln versichert. Prüfen Sie deshalb den Anspruch für den ganzen Haushalt.
Für den Wechsel auf den 1. Januar 2027 muss Ihre Kündigung bis am 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Die Prämienerhöhung gibt kein zusätzliches Kündigungsrecht; es gilt die ordentliche Frist. 2026 fällt der 30. November auf einen Montag.
Senden Sie die Kündigung eingeschrieben oder per A-Post Plus, am besten bis Mitte November 2026. Kündigen Sie ausdrücklich nur die Grundversicherung, wenn Sie Zusatzversicherungen behalten wollen. Die neue Kasse teilt der bisherigen mit, dass Sie bei ihr versichert sind. Wer gemahnte Prämien nicht bezahlt hat, kann nicht wechseln.
Musterbriefe stellt Priminfo bereit. Eine Vorlage und alle Fristen finden Sie im Ratgeber zur Kündigung der Krankenkasse. Wenn Sie über miavita wechseln, bereiten wir das Schreiben vor und leiten es weiter.
Ihre Grundversicherung läuft 2027 bei derselben Kasse weiter, zur neuen, höheren Prämie. Eine verspätete Kündigung wirkt erst auf den nächstmöglichen Termin. Das ist in der Regel der 31. Dezember 2027.
Wer die ordentliche Franchise und freie Arztwahl hat, kann zusätzlich auf den 30. Juni 2027 kündigen. Die Kündigung muss dann bis am 31. März 2027 eintreffen. Mit Wahlfranchise oder Modell gilt nur der Jahreswechsel.
Rechenbeispiel: Eine erwachsene Person in der Prämienregion 1 des Kantons Zürich ist bei der Partnerkasse mit der höchsten Prämie. Mit Franchise CHF 2’500 zahlt sie 2027 CHF 1’081 mehr als bei der Partnerkasse mit der tiefsten Prämie. Bleibt sie, zahlt sie diesen Betrag für dieselben Leistungen.
Beratung gibt es, wenn Sie sie wollen, per Termin oder Telefon. Für Sie kostet der Wechsel nichts; miavita erhält eine Vergütung von den Versicherern. miavita GmbH ist ein bei der FINMA registrierter, ungebundener Versicherungsvermittler in der Schweiz. Details zu Vertretung und Vergütung finden Sie in den Informationen gemäss Art. 45 VAG.
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Alle Quellen abgerufen am 4. November 2026.
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