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Krankenkasse kündigen: Vorlage und Frist für 2027

miavita team
28.10.2026
Kündigungsschreiben für die Grundversicherung mit Frist 30. November
Kurz beantwortet: Sie kündigen die Grundversicherung schriftlich per 31. Dezember 2026. Die Kündigung muss bis am 30. November 2026 bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eintreffen, nicht erst abgeschickt sein. Gleichzeitig melden Sie sich bei der neuen Kasse an, denn die Kündigung wirkt erst, wenn die neue Kasse Ihre Aufnahme bestätigt hat. Unten finden Sie die Vorlage zum Kopieren. Oder Sie lassen miavita kündigen: Beim Online-Wechsel ist das Kündigungsschreiben Teil Ihrer digitalen Unterschrift, wir leiten es an Ihre alte Kasse weiter.

Die Kündigung selbst ist einfach. Teuer wird es nur, wenn sie zu spät eintrifft, wenn die Anmeldung bei der neuen Kasse fehlt oder wenn Sie versehentlich auch die Zusatzversicherung kündigen. Dieser Ratgeber zeigt die Frist, die Vorlage und die drei Fehler, die Sie vermeiden.

Die Frist: Eingang bis 30. November

Für den Wechsel auf den 1. Januar 2027 muss die Kündigung der Grundversicherung bis am 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Fällt der 30. November auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der letzte Arbeitstag davor; 2026 ist der 30. November ein Montag.

Senden Sie die Kündigung eingeschrieben oder per A-Post Plus, am besten bis Mitte November. So haben Sie einen Versandnachweis und Reserve, falls die Post länger braucht. Wer die Frist verpasst, bleibt ein weiteres Jahr bei der bisherigen Kasse und zahlt deren Prämie 2027.

Zwei Ausnahmen gibt es:

  • Ordentliche Franchise ohne Modell: Wer die Franchise CHF 300 (Kinder CHF 0) und freie Arztwahl hat, kann zusätzlich auf den 30. Juni kündigen. Die Kündigung muss bis am 31. März eintreffen. Mit Wahlfranchise, Modell oder Bonusversicherung ist das nicht möglich.
  • Prämienerhöhung unter dem Jahr: Erhöht die Kasse die Prämie zu einem anderen Termin als dem 1. Januar, muss sie das zwei Monate vorher mitteilen. Sie können dann auf das Ende des Monats kündigen, der dem Inkrafttreten vorangeht.

Vorlage: Kündigung der Grundversicherung

Kopieren Sie den Text, setzen Sie Ihre Angaben ein und unterschreiben Sie von Hand. Jede versicherte Person hat einen eigenen Vertrag; für Kinder unterschreiben die Eltern. Priminfo, das Prämienportal des Bundes, stellt ebenfalls Musterbriefe bereit.

BausteinText
AbsenderVorname Name, Strasse Nr., PLZ Ort, Geburtsdatum, Versichertennummer (steht auf der Versichertenkarte)
EmpfängerName der Krankenkasse, Adresse (steht auf der Police oder der Prämienrechnung)
Ort, DatumOrt, Datum des Versands
BetreffKündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) per 31. Dezember 2026
TextSehr geehrte Damen und Herren. Hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) nach KVG per 31. Dezember 2026. Meine Zusatzversicherungen bleiben von dieser Kündigung unberührt und bestehen weiter. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich. Freundliche Grüsse
UnterschriftHandschriftliche Unterschrift; bei Kindern die Unterschrift eines Elternteils

Wollen Sie die Zusatzversicherung ebenfalls kündigen, schreiben Sie dafür einen eigenen Brief und prüfen Sie vorher Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist in den Versicherungsbedingungen. Streichen Sie in diesem Fall den Satz zu den Zusatzversicherungen.

Reihenfolge: zuerst anmelden, dann kündigen

Die Kündigung wird erst wirksam, wenn die neue Krankenkasse Ihre Aufnahme bestätigt hat. Die neue Kasse muss Ihnen und der bisherigen Kasse mitteilen, dass Sie bei ihr versichert sind. Reichen Sie deshalb die Anmeldung bei der neuen Kasse ein, bevor oder spätestens gleichzeitig mit der Kündigung, und prüfen Sie Anfang Dezember, ob Aufnahmebestätigung und Kündigungsbestätigung vorliegen.

Jede Kasse muss Sie in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartefrist. Eine Ablehnung gibt es in der Grundversicherung nicht.

Drei Fehler, die Geld kosten

  • Offene Rechnungen: Wer bis am 30. November gemahnte Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht bis am 31. Dezember vollständig bezahlt, kann die Kasse nicht wechseln. Die Kündigung bleibt dann ohne Wirkung. Begleichen Sie offene Forderungen vor dem Wechsel.
  • Zusatzversicherung mitgekündigt: Die Kasse darf nicht verlangen, dass Sie mit der Grundversicherung auch Zusatzversicherungen kündigen, und sie darf Ihre Zusatzversicherungen nicht wegen des Wechsels kündigen. Kündigen Sie ausdrücklich nur die Grundversicherung, wenn Sie die Zusatzversicherung behalten wollen. Eine neue Zusatzversicherung bei einer anderen Kasse kann Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder ablehnen.
  • Gekündigt ohne Anmeldung: Ohne Aufnahmebestätigung der neuen Kasse endet die alte Versicherung nicht. Melden Sie sich zuerst an.

Kündigung erledigen lassen: online mit miavita

Beim Wechsel über miavita müssen Sie keinen Brief schreiben. Sie vergleichen die Prämien 2027 der Top-Krankenkassen der Schweiz für Ihren Haushalt ohne Konto, wählen das Angebot, beantragen online und unterschreiben digital; jede erwachsene Person einzeln, auch am selben Gerät. Das Kündigungsschreiben an Ihre bisherige Kasse ist Teil des unterschriebenen Dokuments, wir leiten es weiter. Geht Ihr Auftrag bis am 28. November 2026 bei uns ein, ist die Frist vom 30. November gesichert. Online abschliessen können Sie bei CSS, Concordia, Groupe Mutuel, KPT, ÖKK, Sanitas, SWICA, Sympany, Visana und vivacare.

Beratung gibt es, wenn Sie sie wollen: telefonisch unter +41 62 544 78 90 (Montag bis Freitag, 09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:30) oder per Termin. Für Sie kostet der Wechsel nichts; miavita wird von den Versicherern vergütet. miavita GmbH ist ein bei der FINMA registrierter, ungebundener Versicherungsvermittler; Details zu Vertretung und Vergütung finden Sie in den Informationen gemäss Art. 45 VAG.

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Checkliste

  1. Prämienmitteilung 2027 gelesen und Prämien verglichen.
  2. Anmeldung bei der neuen Kasse eingereicht, Beginn 1. Januar 2027.
  3. Offene Rechnungen bei der alten Kasse bezahlt.
  4. Kündigung der Grundversicherung unterschrieben, eingeschrieben versandt, Eingang bis 30. November 2026.
  5. Versandnachweis aufbewahrt.
  6. Aufnahmebestätigung der neuen Kasse und Kündigungsbestätigung der alten Kasse erhalten.
  7. Zusatzversicherung bewusst behalten oder separat und fristgerecht gekündigt.

Quellen

  1. Priminfo (BAG), Wechsel der Krankenkasse: Fristen, Eingang bis 30. November, Empfehlung Einschreiben, Aufnahmepflicht, offene Forderungen, Zusatzversicherungen. https://www.priminfo.admin.ch/de/zahlen-und-fakten/wechsel
  2. Priminfo (BAG), FAQ: Eingang statt Poststempel, letzter Arbeitstag, Wechsel per 30. Juni, unterjährige Prämienerhöhung. https://www.priminfo.admin.ch/de/faq
  3. Priminfo (BAG), Musterbriefe für Kündigung und Anmeldung. https://www.priminfo.admin.ch/de/downloads/musterbriefe
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10), Art. 3, 7, 64a. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/1328_1328_1328/de
  5. miavita GmbH, Informationen gemäss Art. 45 VAG. https://www.miavita.ch/de-ch/art-45

Kurz erklärt (FAQ)

Bis wann muss die Kündigung bei der Krankenkasse sein?
Für den Wechsel auf den 1. Januar 2027 bis am 30. November 2026, eingetroffen bei der Kasse, nicht abgeschickt.
Reicht eine E-Mail zur Kündigung?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sicher ist der eingeschriebene Brief mit Versandnachweis. Ob eine Kasse E-Mail oder Kundenportal akzeptiert, steht in ihren Bedingungen; verlassen Sie sich nur darauf, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung erhalten.
Brauche ich einen Kündigungsgrund?
Nein. Die Grundversicherung können Sie jedes Jahr ohne Begründung auf den 31. Dezember kündigen.
Kann ich die Kündigung zurückziehen?
Solange die neue Kasse Ihre Aufnahme nicht bestätigt hat, ist die Kündigung ohnehin nicht wirksam. Klären Sie einen Rückzug direkt mit beiden Kassen und lassen Sie ihn schriftlich bestätigen.
Was passiert mit meiner Zusatzversicherung?
Nichts, solange Sie sie nicht kündigen. Sie bleibt bei der bisherigen Kasse bestehen. Für Zusatzversicherungen gelten eigene Kündigungsfristen und oft mehrjährige Mindestlaufzeiten.
Muss ich für jedes Familienmitglied einzeln kündigen?
Ja. Jede Person hat einen eigenen Grundversicherungsvertrag. Für Kinder unterschreiben die Eltern. Beim Wechsel über miavita erledigen Sie das für den ganzen Haushalt in einem Durchgang.