Blog

Cyberversicherung für Private: Kosten, Leistungen, sinnvoll?

miavita team
04.11.2026
Cyberversicherung für Private in der Schweiz: Kosten und Leistungen
Kurz beantwortet: Eine Cyberversicherung für Privatpersonen kostet 2026 bei Zurich ab CHF 39 und bei Allianz ab CHF 41.90 pro Jahr. Sie ersetzt Geld nach Phishing, Kartenmissbrauch und Betrug beim Onlinekauf, bezahlt die Datenwiederherstellung und Anwaltskosten bei Cybermobbing. 2025 gingen beim Bundesamt für Cybersicherheit knapp 65’000 Meldungen ein, 90 Prozent davon aus der Bevölkerung. Banken und Kartenanbieter schliessen die Haftung bei Phishing in ihren Verträgen oft aus. Prüfen Sie zuerst, was Hausrat, Rechtsschutz und Kreditkarte schon decken; die verbleibende Lücke schliesst die Cyberversicherung.

Lieber jemand, der das für Sie erledigt?

Unsere Beraterinnen und Berater rufen zur Wunschzeit an, prüfen Ihre Policen und übernehmen den Papierkram. Kostenlos, unverbindlich, unabhängig.

Beratung anfragen

Dieser Ratgeber beantwortet fünf Fragen von Privatpersonen: Was deckt eine Cyberversicherung? Was ist schon versichert? Was kostet sie 2026 und 2027? Wann lohnt sie sich? Was tun Sie nach einem Vorfall? Die Grundlagen zu Rechtsschutz und Internetrechtsschutz finden Sie im Ratgeber Cyberversicherung und Internetrechtsschutz; hier geht es um die konkreten Produkte und Zahlen.

Was deckt eine Cyberversicherung für Privatpersonen?

Eine Cyberversicherung für Private deckt drei Dinge: den finanziellen Schaden, die technische Hilfe und die rechtliche Hilfe. Die Schweizer Anbieter schneiden ihre Produkte unterschiedlich. Zurich und AXA verkaufen einzelne Bausteine, Generali ein Paket, Mobiliar eine eigenständige Police oder einen Zusatz zur Hausrat. Helvetia und Vaudoise bieten die Cyberdeckung als Zusatz zur Hausratversicherung an.

VorfallWas die Cyberversicherung leistetBeispiele aus den Produktseiten 2026
Phishing, gehacktes E-BankingErsatz des Vermögensschadens bis zur Versicherungssumme, abzüglich eines allfälligen SelbstbehaltsHelvetia Cyber-Zusatz Hausrat: durch Phishing gestohlene Bankdaten; AXA: Modul «Onlinekonten & Kreditkarten»
Kreditkarten- und KontomissbrauchErsatz des Schadens, Kosten für Kartensperre und ErsatzkarteAllianz: Kontoschutz; Zurich «Cyber – Safe Shop & Pay»: Versicherungssumme CHF 10’000 bis CHF 50’000
Onlinekauf: Ware nicht oder falsch geliefertErsatz des finanziellen Schadens bei bezahlter, aber nicht oder falsch gelieferter WareZurich «Safe Shop & Pay»; AXA: Modul «Onlineshopping», Vermögensschäden aus unzuverlässigen Onlineshops; Allianz: Kaufschutz
IdentitätsdiebstahlRechtshilfe, Löschung, Wiederherstellung der IdentitätGenerali: Paket mit Identitätsdiebstahl; Mobiliar: Persönlichkeitsrecht
Datenverlust, Virus, RansomwareEntfernung der Schadsoftware, Neuaufsetzen, Wiederherstellung aus dem BackupZurich «Cyber – Safe Surf»: CHF 3’000, zwei Ereignisse pro Kalenderjahr; AXA: CHF 3’000 pro Fall und Jahr
Cybermobbing, RufschädigungAnwaltskosten, Löschung von Inhalten, teils psychologische UnterstützungAllianz: Rechtsschutz im Internet; Helvetia: Cyber-Rechtsschutz
Urheberrecht, Streit mit OnlinehändlernRechtsschutz mit Anwältin oder AnwaltAXA: Modul «Onlinemobbing & Urheberrechte» mit AXA-ARAG; Mobiliar: Urheberrecht

Zwei Ausschlüsse nennen die Produktseiten ausdrücklich: Bei Mobiliar und Allianz ist das beschädigte Gerät selbst nicht gedeckt; dafür ist die Hausrat- oder Hausrat-Kaskoversicherung zuständig. Helvetia schliesst Schäden aus illegalen Aktivitäten im Internet aus. Und Phishing ist kein Automatismus: Laut dem Versicherungsberater im SRF «Espresso» vom Januar 2025 sichert kein Versicherer zu, dass ein Phishing-Schaden übernommen wird. Massgebend sind die Versicherungsbedingungen, nicht der Prospekt.

Wie gross ist das Risiko für Privatpersonen?

Die Zahlen für 2025 zeigen, wen es trifft: Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) erhielt 2025 knapp 65’000 Meldungen. 90 Prozent davon kamen aus der Bevölkerung, nicht von Firmen. Am häufigsten gemeldet wurden Anrufe im Namen von Fake-Behörden (26 Prozent), Phishing (19 Prozent) und Werbung für Online-Anlagebetrug (9 Prozent). Im zweiten Halbjahr 2025 ordnete das BACS 52 Prozent der 29’006 freiwilligen Meldungen dem Phänomen Betrug zu.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 zählt 57’761 Straftaten mit digitalem Tatvorgehen. 54’247 davon sind Cyber-Wirtschaftskriminalität. Von den 36’572 geschädigten Personen in diesem Bereich waren 81,2 Prozent Opfer von Onlinebetrug. Der Markt reagiert: Laut Schweizerischem Versicherungsverband hatten im August 2025 über 400’000 Privatpersonen eine Cyberversicherung.

Was decken Hausrat, Privathaftpflicht, Rechtsschutz und Kreditkarte schon?

Bevor Sie eine Cyberversicherung abschliessen, lohnt sich der Blick in die bestehenden Policen. Oft fehlt nur ein Teil.

VersicherungDeckt bereitsDeckt ohne Cyber-Zusatz nicht
HausratversicherungMöbel, Geräte und Kleider nach Feuer, Elementarereignissen, Wasser, Diebstahl und GlasbruchGeld, das durch Phishing oder Onlinebetrug verloren geht; Kosten der Datenwiederherstellung
PrivathaftpflichtSchäden, die Sie anderen zufügenIhren eigenen Vermögensschaden; ein weitergegebener Virus, der Daten eines Dritten zerstört, nur mit Cyber-Zusatz (Helvetia)
RechtsschutzversicherungAnwalts- und Gerichtskosten; bei Helvetia ist der Cyber-Rechtsschutz automatisch enthalten; AXA bietet den Rechtsschutzteil als Modul «Onlinemobbing & Urheberrechte» mit AXA-ARAG anErsatz von gestohlenem Geld
Kreditkarte, Debitkarte, BankRückbuchung falscher Belastungen, wenn Sie diese in der Regel innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum beanstanden; massgebend sind die Bedingungen des KartenherausgebersBei Phishing schliessen Banken und Kartenanbieter die Haftung oft vertraglich aus; eine Rückerstattung ist dann nicht sicher

Die Cyberversicherung zahlt bei Kartenmissbrauch nachrangig: AXA leistet nur, wenn der Kartenherausgeber den Schaden nicht übernimmt. Wer eine Rechtsschutzversicherung mit Internetmodul und eine Hausrat mit Cyber-Zusatz hat, prüft zuerst, welche Lücke eine dritte Police überhaupt noch schliessen würde. Was Hausrat und Haftpflicht im Detail decken, lesen Sie im Ratgeber Hausratversicherung und Privathaftpflicht.

Was kostet eine Cyberversicherung 2026 und 2027?

Die Versicherungsprodukte mit öffentlichem Preis kosten CHF 39 pro Jahr (Zurich «Cyber – Safe Shop & Pay», «Cyber – Safe Surf») und ab CHF 41.90 pro Jahr (Allianz «Online- und Kaufschutzbrief»); der Präventionsdienst «Cyber – Prevention» von Zurich kostet CHF 72 pro Jahr und ist keine Versicherung. Das SRF «Espresso» nannte im Januar 2025 eine Spanne von CHF 35 bis CHF 45 pro Jahr. Mehrere Anbieter zeigen den Preis nur im Prämienrechner, weil er von Haushalt, Versicherungssumme und Selbstbehalt abhängt. Alle Preise laut Produktseiten der Versicherer, Stand 4. November 2026; die Seiten nennen kein Tarifjahr. Für 2027 gelten die dann publizierten Preise.

Anbieter und ProduktPrämie pro JahrVersicherungssumme und Selbstbehalt
Zurich, «Cyber – Safe Shop & Pay»ab CHF 39CHF 10’000 bis CHF 50’000 wählbar; kein Selbstbehalt
Zurich, «Cyber – Safe Surf»CHF 39CHF 3’000, zwei Ereignisse pro Kalenderjahr
Zurich, «Cyber – Prevention» (Cyber Security App)CHF 72Präventionsdienst für bis zu 10 Geräte, keine Versicherungsleistung
Allianz, «Online- und Kaufschutzbrief»ab CHF 41.90 (Einzelperson, inkl. Stempelsteuer)kein Selbstbehalt; Bargeldvorschuss bis CHF 2’000; 20 Prozent Rabatt für neue Verträge unter 30 Jahren
AXA, «Cyberversicherung Plus für Private»nur im PrämienrechnerDatenrettung CHF 3’000 pro Fall und Jahr, höchstens zwei Fälle; Selbstbehalt bei Vermögensschäden wählbar von CHF 50 bis CHF 5’000
Mobiliar, «Cyberversicherung für Privatpersonen»nur im PrämienrechnerFamilienrabatt für Familien mit Kindern unter 16 Jahren
Generali, «Cyberversicherung»nur im Prämienrechner15 Prozent Rabatt bei Online-Abschluss
Helvetia, Cyber-Zusatz zu Hausrat und Privathaftpflichtnur im Prämienrechnerbis zu 10 Prozent Kombinationsrabatt mit Haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz

Vergleichen Sie nicht die Prämie allein. Entscheidend sind drei Zahlen: die Versicherungssumme pro Fall, der Selbstbehalt und die Zahl der Fälle pro Jahr. Ein Produkt für CHF 39 mit CHF 3’000 Versicherungssumme hilft bei einem Datenverlust. Bei einem geplünderten Konto hilft es nicht.

Wann ist eine Cyberversicherung sinnvoll, wann nicht?

Sinnvoll ist sie, wenn ein Vorfall Sie spürbar treffen würde:

  • Ihr Zahlungsverkehr läuft über E-Banking und Karten, und Sie buchen Reisen und Unterkünfte im Netz.
  • Ihre Fotos, Dokumente und Passwörter liegen nur auf einem Gerät und ohne Backup.
  • In Ihrem Haushalt nutzen Kinder und Jugendliche soziale Netzwerke; bei Cybermobbing oder Identitätsmissbrauch zählt, dass schädliche Inhalte gelöscht und die Anwaltskosten übernommen werden.
  • Sie kaufen regelmässig in Onlineshops ein und wollen bei nicht gelieferter oder falsch gelieferter Ware den Kaufpreis zurück, ohne den Streit selbst auszufechten.
  • Sie wollen im Ernstfall eine Hotline, die Fachleute für die Bereinigung organisiert.

Weniger sinnvoll ist ein separater Abschluss in diesen Fällen:

  • Ihre Rechtsschutzversicherung enthält bereits Internetrechtsschutz, und Ihre Hausrat hat einen Cyber-Zusatz.
  • Das Produkt ersetzt nur die Datenwiederherstellung, Sie aber wollen den Vermögensschaden decken.
  • Für geschäftliche Nutzung prüfen Sie eine Lösung für Unternehmen, siehe Leitfaden für Unternehmer und KMU.

Was tun im Schadenfall? Meldung in sieben Schritten

Zeit ist laut BACS ein wichtiger Faktor: Wer schnell handelt, kann betrügerische Transaktionen möglicherweise noch stoppen.

  1. Karte und Konto sperren: Sperren Sie die Karte sofort in der App oder über den Kundendienst. Informieren Sie Bank und Kartenanbieter. Falsche Belastungen beanstanden Sie in der Regel innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sonst gilt die Belastung als akzeptiert; massgebend sind die Bedingungen Ihres Kartenherausgebers.
  2. Gerät vom Netz trennen: Bei Verdacht auf Schadsoftware WLAN ausschalten, Netzwerkkabel entfernen, mobile Daten deaktivieren.
  3. Zugangsdaten ersetzen: Das BACS rät, wichtige Passwörter nur von einem nachweislich nicht infizierten Gerät aus zu ändern und die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren. Der Konsumentenschutz ergänzt: überall dort, wo Sie dieselben Zugangsdaten verwendet haben.
  4. Phishing-Nachricht melden: Leiten Sie die E-Mail an reports@antiphishing.ch weiter oder melden Sie sie über das Meldeformular des BACS.
  5. Anzeige erstatten: Bei der zuständigen Kantonspolizei. Das BACS nimmt keine Strafanzeigen entgegen. Bei akuten Notfällen wählen Sie 112 oder 117.
  6. Vorfall dem BACS melden: Über das Meldeformular auf report.ncsc.admin.ch; die Meldung ist für Privatpersonen freiwillig und hilft, Trends zu erkennen.
  7. Versicherer informieren: Melden Sie den Schaden Ihrer Cyber- oder Rechtsschutzversicherung und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen, wie es der Versicherungsberater im SRF «Espresso» empfiehlt.

Überwachen Sie danach Kontobewegungen und Online-Konten auf verdächtige Aktivitäten. Bei Streit mit dem Versicherer vermittelt der Ombudsman der Privatversicherung kostenlos und neutral.

Checkliste vor dem Abschluss

Die Grundlagen zum Abschluss (Sorgfaltspflichten, Internetrechtsschutz, Lesen der Versicherungsbedingungen) stehen im Ratgeber Cyberversicherung und Internetrechtsschutz. Produktspezifisch vergleichen Sie fünf Punkte:

  1. Versicherungssumme pro Fall: Reicht sie für ein geplündertes Konto (Zurich «Cyber – Safe Shop & Pay»: CHF 10’000 bis CHF 50’000 wählbar) oder nur für die Datenrettung (Zurich «Cyber – Safe Surf» und AXA: CHF 3’000)?
  2. Fälle pro Jahr: Zurich «Cyber – Safe Surf» und das AXA-Modul «Datenrettung, Virenentfernung & IT-Assistance» begrenzen die Leistung auf zwei Ereignisse pro Jahr.
  3. Selbstbehalt: Zurich «Cyber – Safe Shop & Pay» und Allianz nennen keinen; bei AXA wählen Sie ihn für Vermögensschäden zwischen CHF 50 und CHF 5’000.
  4. Haushaltsdeckung: Gilt die Police für alle Personen und Geräte im Haushalt? Zurich schützt alle Personen und Geräte im gleichen Haushalt.
  5. Hotline: Zu welchen Zeiten und in welchen Sprachen erreichen Sie die IT-Hilfe des Versicherers?

Notieren Sie zudem Laufzeit und Kündigungsfrist: Verträge nach VVG können Sie spätestens auf Ende des dritten Jahres mit drei Monaten Frist kündigen, danach jährlich.

Cyberversicherungen schliessen Sie direkt beim Versicherer ab; miavita vermittelt diese Produkte nicht online. Wenn Sie wissen wollen, welche Lücke Ihre Hausrat, Ihr Rechtsschutz und Ihre Kreditkarte heute lassen, prüfen unsere Beraterinnen und Berater Ihre Policen und melden sich zu Ihrer Wunschzeit. Bei der Krankenkasse rechnet sich der Vergleich jedes Jahr: Die Prämien 2027 sehen Sie online, ohne Konto. miavita GmbH ist ein bei der FINMA registrierter, ungebundener Versicherungsvermittler in der Schweiz; miavita erhält eine Vergütung von Versicherern, Details unter Art. 45 VAG.

Lieber jemand, der das für Sie erledigt?

Unsere Beraterinnen und Berater rufen zur Wunschzeit an, prüfen Ihre Policen und übernehmen den Papierkram. Kostenlos, unverbindlich, unabhängig.

Beratung anfragen

Zu viel bezahlt? In 2 Minuten wissen Sie es.

Gleiche Leistungen, anderer Preis: Sehen Sie, was die Top-Krankenkassen der Schweiz 2027 für Ihren Haushalt verlangen. Ohne Konto, ohne Papier.

Jetzt Prämien 2027 vergleichen

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 4. November 2026.

  1. Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), Wochenrückblick 52/2025 vom 30. Dezember 2025: knapp 65’000 Meldungen 2025, 90 Prozent aus der Bevölkerung, Anteile Fake-Behörden-Anrufe 26 Prozent, Phishing 19 Prozent, Werbung für Online-Anlagebetrug 9 Prozent. https://www.bacs.admin.ch/de/25w52-de
  2. Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), Halbjahresbericht 2025/2 vom 30. März 2026: 29’006 freiwillige Meldungen, 52 Prozent Betrug. https://www.bacs.admin.ch/de/hjb-25-2-de
  3. Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), Melden Sie an das BACS: freiwillige Meldung, keine Strafanzeigen, Notruf 112 oder 117. https://www.bacs.admin.ch/de/melden-sie-an-das-bacs
  4. Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), Gerät infiziert: Sofortmassnahmen für Privatpersonen. https://www.bacs.admin.ch/de/geraet-infiziert
  5. Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), Übersicht Privatperson. https://www.bacs.admin.ch/de/infos-privatperson
  6. Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), Meldeformular für Cybervorfälle. https://www.report.ncsc.admin.ch/de/
  7. Bundesamt für Statistik (BFS), Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, Medienmitteilung vom 23. März 2026: 57’761 digitale Straftaten, 54’247 Cyber-Wirtschaftskriminalität, 81,2 Prozent Onlinebetrug. https://www.bfs.admin.ch/news/de/2026-0089
  8. Schweizerischer Versicherungsverband (SVV), Medienmitteilung vom 5. August 2025: Prämienvolumen Cyber CHF 172 Millionen, über 400’000 Privatpersonen mit Cyberversicherung. https://svv.ch/de/news/medienmitteilung/praemienvolumen-fuer-cyberversicherungen-waechst-schutzluecke-bei-kmu-noch
  9. Stiftung für Konsumentenschutz, Was tun bei falscher Kreditkartenabrechnung? (Stand 17. Februar 2026): Kartensperre, Beanstandung innert 30 Tagen. https://www.konsumentenschutz.ch/online-ratgeber/falsche-kreditkartenabrechnung/
  10. Stiftung für Konsumentenschutz, Wo kann ich Phishing melden? (Stand 28. September 2026): Meldestellen, Haftungsausschluss der Banken. https://www.konsumentenschutz.ch/online-ratgeber/wo-kann-ich-phishing-melden/
  11. SRF «Kassensturz Espresso», 21. Januar 2025: Betrug im Internet, in diesen Fällen hilft eine Cyberversicherung; Prämien CHF 35 bis CHF 45 pro Jahr, keine Zusage bei Phishing. https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/espresso/versicherung-im-netz-betrug-durch-phishingmail-lohnt-sich-eine-cyberversicherung
  12. Zurich Schweiz, Cyberschutz: Prävention und Versicherung (Preise Stand 4. November 2026). https://www.zurich.ch/de/privat/wohnen-events/cyberschutz-versicherung
  13. Allianz Suisse, Cyberschutz: Online- und Kaufschutzbrief (Preise Stand 4. November 2026). https://www.allianz.ch/de/privatkunden/angebote/wohnen-recht/cyberschutz.html
  14. AXA Schweiz, Cyberversicherung Plus für Private (2026). https://www.axa.ch/de/privatkunden/angebote/recht-cyber/cyberversicherung-privat.html
  15. Die Mobiliar, Cyberversicherung für Privatpersonen (2026). https://www.mobiliar.ch/privatpersonen/haftung-und-recht/cyberversicherung
  16. Generali Schweiz, Cyberversicherung (2026). https://www.generali.ch/privatkunden/wohnen-bauen/cyberversicherung
  17. Helvetia Schweiz, Private Cyberversicherung: Cyber-Zusatz zu Hausrat und Privathaftpflicht, Cyber-Rechtsschutz (2026). https://www.helvetia.com/ch/web/de/privatkunden/ratgeber/wohnen-freizeit/private-cyberversicherung.html
  18. Vaudoise, Hausratversicherung mit Deckungserweiterung Cyber (2026). https://www.vaudoise.ch/de/privatperson/hausversicherungen/hausratversicherung
  19. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG, SR 221.229.1), Art. 35a (ordentliche Kündigung), Art. 42 (Rücktritt im Schadenfall). https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/719_735_717/de
  20. Ombudsman der Privatversicherung und der Suva: kostenlose, neutrale Vermittlung bei Streit mit dem Versicherer. https://www.versicherungsombudsman.ch/

Kurz erklärt (FAQ)

Was kostet eine Cyberversicherung für Privatpersonen?
Bei Zurich ab CHF 39 pro Jahr («Cyber – Safe Shop & Pay»). Bei Allianz ab CHF 41.90 («Online- und Kaufschutzbrief»). Beides sind die am 4. November 2026 publizierten Preise. AXA, Mobiliar, Generali und Helvetia zeigen den Preis nur im Prämienrechner. Entscheidend ist das Verhältnis von Prämie zu Versicherungssumme und Selbstbehalt.
Zahlt die Cyberversicherung bei Phishing automatisch?
Nein. Helvetia nennt durch Phishing gestohlene Bank-Logindaten ausdrücklich als versicherten Fall; AXA, Zurich und Allianz versichern den Missbrauch von Onlinekonten und Kreditkarten, jeweils bis zur Versicherungssumme; bei AXA abzüglich des gewählten Selbstbehalts, bei Zurich «Cyber – Safe Shop & Pay» und beim Allianz «Online- und Kaufschutzbrief» ohne Selbstbehalt. Eine Zusage im Voraus gibt laut dem Versicherungsberater im SRF «Espresso» kein Versicherer; geprüft wird im Einzelfall anhand der Versicherungsbedingungen. Erstatten Sie Anzeige, melden Sie den Schaden sofort und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.
Brauche ich eine Cyberversicherung, wenn ich eine Hausratversicherung habe?
Die Hausratversicherung ersetzt Sachen nach Feuer, Wasser, Diebstahl und Glasbruch, nicht Geld, das durch Phishing verschwindet. Helvetia und Vaudoise bieten dafür einen Cyber-Zusatz zur Hausrat an. Prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie eine separate Cyberversicherung abschliessen.
Zahlt die Bank oder die Kreditkarte bei Betrug nicht sowieso?
Falsche Belastungen können Sie in der Regel innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum beanstanden; massgebend sind die Bedingungen Ihres Kartenherausgebers. Bei Phishing schliessen Banken und Kartenanbieter die Haftung in ihren Verträgen oft aus. Bei AXA zahlt die Cyberversicherung nachrangig, also erst, wenn der Kartenherausgeber nicht leistet; prüfen Sie diese Regel in den Bedingungen Ihres Produkts.
Wo melde ich einen Cybervorfall?
Anzeige erstatten Sie bei der Kantonspolizei; das BACS nimmt keine Strafanzeigen entgegen. Zusätzlich melden Sie den Vorfall freiwillig über das Meldeformular des BACS auf report.ncsc.admin.ch. Bank und Kartenanbieter informieren Sie umgehend, danach Ihren Versicherer.
Kann ich die Cyberversicherung kündigen?
Ja. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz kündigen Sie spätestens auf Ende des dritten Jahres mit drei Monaten Frist, danach jedes Jahr. Zurich nennt für den Präventionsdienst «Cyber – Prevention» drei Monate auf Ende des Vertragsjahres; für die Versicherungsbausteine gelten die Versicherungsbedingungen. Nach einem Teilschaden, für den Sie Ersatz verlangen, dürfen Sie spätestens bei der Auszahlung der Entschädigung vom Vertrag zurücktreten (Art. 42 VVG).